Leistungen

Unsere Leistungsübersicht zum Geschäftsfeld Sachverständigenwesen

Verkehrswertermittlung anhand von national und international anerkannter Bewertungsmethoden für Immobilien als Basis für eine transparente und nachvollziehbare Wertermittlung.

Wir erstatten Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten, sowie Rechten an Grundstücken.

Das Verkehrswertgutachten

Der durch einen Sachverständigen gutachterlich ermittelte Verkehrswert ist der simulierte Marktwert, welcher u. a. zu ermitteln ist, wenn eine Immobilientransaktion nicht unmittelbar stattfinden soll. Dieses ist bspw. bei der Vermögensbewertung in Erb- oder Eheauseinandersetzungen sowie auch in Steuer- und Finanzangelegenheiten der Fall. Hier muss ein Marktwert (fair value) für die anteilige Ausschüttungs- oder Ausgleichszahlungen bzw. Steuerfestsetzung, besonders nach dem neuen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, bekannt sein, ohne dass die entsprechende Immobilie verkauft wird.

Die Immobilienbewertung erfolgt mittels nationaler und gerichtsrelevanter Bewertungsmethoden nach den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (WertV) i. V. m. den Wertermittlungsrichtlinien (WertR) 2006 bezogen auf den § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Im internationalen Bereich und in Verbindung mit internationalen Bilanzierungsvorschriften erfolgt die Wertermittlung in Übereinstimmung mit den Internationalen Valuation Standards IVS und mit bar- und endwertorientierten Vermögenswertmethoden (z. B. DCF-Methode).

Verkehrswertgutachten werden üblicherweise erstellt für:
⇒ unbebaute Grundstücke

  • begünstigtes Agrarland
  • Rohbauland
  • Bauerwartungsland
  • Bauland

⇒ Wohnimmobilien

  • Eigentumswohnungen und sonstiges Teileigentum
  • freistehende Einfamilienhäuser
  • Reihenhäuser
  • Doppelhaushälften
  • Geschosswohnungsbauten

⇒ Renditeobjekte

  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Geschäftshäuser (Mischnutzung: Einzelhandel / Büro)
  • Büroimmobilien

⇒ Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien usw.)
⇒ sonstige privilegierte Außenbereichsliegenschaften

Wir garantieren:

Unabhängige, weisungsfreie Aufgabenerfüllung, besondere Sorgfaltspflicht bei der Ermittlung der Gutachtengrundlagen, Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit, Pflicht zur persönlichen Aufgabenerfüllung, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe, Schweigepflicht, ständige Fortbildung sowie laufender Erfahrungsaustausch.